Nachdem die befristete Genehmigung zum Betrieb auf 70MHz Ende 2019 ausgelaufen war, hat die Bundesnetzagentur im Amtsblatt 1-2020 eine neue Genehmigung veröffentlicht.
Damit ist bis 31.12.2020 wieder Betrieb von 70,150 – 70,200 MHz möglich. An den Betriebsparametern hat sich nichts geändert. Die maximal zulässige Bandbreite beträgt 12kHz, die Leistung 25W ERP und ausschliesslich horizontale Antennenpolarisation. Bitte beachtet, dass andere Nutzer des Bandes nicht gestört werden dürfen und eine Logbuchpflicht besteht.
Weitere Details findet Ihr auf Seite 29 des Amtsblattes:
https://www.bnetza-amtsblatt.de/download/26