Die Ausnahmefrist zur Nichtanwendung des Mikrofonverbots wurde laut dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Bitte beachtet, dass das jedes Bundesland unterschiedlich handhabt. Wenn das Mikrofonverbot nicht explizit ausgesetzt ist, dann ist im Zweifelsfall mit Bußgeldern zu rechnen.
Quelle: https://www.darc.de/home/